Durch den Abschluss eines Finanzierungsleasingvertrags mit Bedrijfswagenleasing haben Sie die Möglichkeit, in den kommenden Jahren ohne Vertragsstrafe auf einen elektrischen Firmenwagen umzusteigen, wann immer es Ihnen passt. So gehen Sie kein Risiko ein und können sich in Zukunft problemlos an die neuen Regeln anpassen.

Änderungen im Jahr 2025

Im Jahr 2025 wird sich bei Nutzfahrzeugen einiges ändern. Beispielsweise dürfen Städte ab 2025 Null-Emissions-Zonen einführen, was bedeutet, dass nur Fahrzeuge ohne Emissionen in diese Zonen einfahren dürfen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Dienstwagen, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden, in diesen Zonen nicht mehr zugelassen werden. Deshalb ist es wichtig, einen elektrischen Firmenwagen nutzen zu können, damit Sie Ihre Kunden weiterhin überall erreichen können.

Darüber hinaus entfällt ab 2025 die BPM-Befreiung für Dienstwagen, die mit Gas, Benzin oder Diesel betrieben werden. Das bedeutet, dass Sie BPM bereits beim Kauf eines neuen Firmenwagens bezahlen müssen, was die Anschaffungskosten erheblich erhöht. Die BPM-Rate wird auf Basis der Emissionen des Firmenwagens berechnet. Je mehr Ihr Firmenwagen ausstößt, desto höher ist der BPM, den Sie für den Firmenwagen bezahlen. Für Elektro-Nutzfahrzeuge gilt die BPM-Ausnahme hingegen weiterhin. Ein weiterer guter Grund, sich letztendlich für ein elektrisches Nutzfahrzeug zu entscheiden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Um Unternehmer zu entlasten, haben wir von Bedrijfswagenleasing ein Produkt entwickelt, mit dem wir Ihnen den Umstieg auf emissionsfreie/elektrische Fahrzeuge umfassend erleichtern. So müssen Sie sich keine Gedanken darüber machen, ob Sie Ihre Kunden in der Stadt noch erreichen können oder ob Sie einen hohen Kaufpreis für ein neues Nutzfahrzeug mit Verbrennungsmotor zahlen müssen.

Wenn Sie einen Finanzierungsleasingvertrag mit Bedrijfswagenleasing abschließen, können Sie ohne Vertragsstrafe auf ein elektrisches Nutzfahrzeug umsteigen, das wir Ihnen jederzeit zur Verfügung stellen. 

Wir geben Ihren Firmenwagen in Zahlung und schließen einen neuen Vertrag für die gleiche Laufzeit wie Ihr erster Finanzierungsleasingvertrag ab. So können Sie sich in Zukunft problemlos an die neuen, sich ändernden Regeln anpassen!

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