Artikel 1. Definitionen

Mieter / Sie / Ihr: Sie als Vertragspartner von Lease 2.0. Sie sind eine juristische Person oder eine natürliche Person, die einen Beruf oder ein Unternehmen ausübt.

Vermieter / Leasing 2.0 / wir / uns: Lease 2.0 BV, wir konzentrieren uns auf die Vermietung/Leasing von Fahrzeugen an Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden. Wir verwenden verschiedene Handelsnamen, darunter: Shortleaseland, Shortleasemarkt, Dealerleasing und Bedrijfswagenleasing.

Geschäftsbedingungen: die in diesem Dokument beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den zwischen Ihnen und Lease 2.0 geschlossenen Mietvertrag gelten. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklären Sie sich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Es gelten die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen Ihres
gelten nicht für den Mietvertrag, den wir untereinander abschließen.

Fahrzeug: Das in Ihrem Leasingvertrag beschriebene Fahrzeug, das Sie bei uns mieten, einschließlich Optionen, Zubehör und Zubehör.

Mietvertrag: Der Mietvertrag, den wir mit Ihnen über die Anmietung des Fahrzeugs abgeschlossen haben. Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen im Mietvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen vor.

Direktor: Der reguläre Fahrer des in Ihrem Leasingvertrag angegebenen Fahrzeugs.

Artikel 2. Abschluss und Lieferung

2.1. Abschluss des Mietvertrages
a. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklären Sie sich mit den Vereinbarungen im Mietvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
B. Unsere Kostenvoranschläge, Kostenvoranschläge und sonstigen Angebote sind stets freibleibend. Mit der endgültigen Annahme durch Lease 2.0 beginnen Ihre und unsere Verpflichtungen.
C. Möchten Sie den Mietvertrag nach Unterzeichnung kündigen? In diesem Fall fallen Ihnen Stornokosten an. Die Höhe der Stornokosten richtet sich nach den uns entstehenden Kosten und entgangenen Einnahmen und beträgt mindestens € 350,00.

2.2. Termin zur Fahrzeugübergabe
a. Sobald wir alle notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten haben, vereinbaren wir einen Termin für die Übergabe des Fahrzeugs.
B. Die Kaution und die erste Leasingrate müssen spätestens zwei Werktage vor Übergabe des Fahrzeugs auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Haben Sie diese Bedingung nicht erfüllt? Wir verschieben dann den Liefertermin. Wenn wir gezwungen sind, den Liefertermin zu verschieben, können wir das Fahrzeug wie in Ihrem Leasingvertrag beschrieben durch ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzen.
C. Der tatsächliche Liefertermin kann von Ihrem Wunschliefertermin abweichen, ohne dass dies für uns Konsequenzen hat.
D. Das Fahrzeug muss immer innerhalb von dreißig Tagen nach Vertragsunterzeichnung an Sie geliefert werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.3. Inbetriebnahme des Fahrzeugs
a. Bei Erhalt des Fahrzeugs wird ein Inbetriebnahmeformular unterzeichnet. Darin werden unter anderem der Zustand des Fahrzeugs, der Kilometerstand, die gelieferten Artikel und der Zeitpunkt der Lieferung erfasst. Sie, der reguläre Fahrer oder eine andere von Ihnen bevollmächtigte Person können die Quittung mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Wir bitten die unterzeichnende Person um einen gültigen Ausweis.
B. Sie können das Fahrzeug bei uns vor Ort abholen. Gegen eine Gebühr können Sie auch unseren Hauslieferservice nutzen.

2.4. Beginn der Mietdauer
a. Die Leasingdauer (Laufzeit) beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs.
B. Holen Sie das Fahrzeug später als vereinbart ab? Oder mussten wir die Lieferung verschieben, weil die Anzahlung bzw. die erste Mietrate nicht rechtzeitig auf unserem Konto gutgeschrieben wurde? Die Mietzeit beginnt dann mit dem ersten vereinbarten Liefertermin.

2.5. Temporäres Fahrzeug
a. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen ein temporäres Fahrzeug zur Verfügung stellen, bis Ihr permanentes Fahrzeug geliefert wird.
B. Der Tarif und etwaige zusätzliche Konditionen werden in Absprache mit Ihnen festgelegt.

Artikel 3. Mietpreis und Mietbestandteile
3.1. Leasingrate
Sie zahlen bei Lease 2.0 einen festen Mietpreis pro Tag/Monat, der in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Die Leasingrate richtet sich unter anderem nach dem gewählten Fahrzeug, der Laufzeit, der Jahresfahrleistung und den vereinbarten Leasingbestandteilen. Die Leasingrate kann in folgenden Fällen angepasst werden:
a. Hinzufügung zusätzlicher Leasingkomponenten;
Wenn wir auf Ihren Wunsch zusätzliche Leistungen zum Mietvertrag hinzufügen.
B. Kostenänderungen aufgrund staatlicher Maßnahmen;
Kostenerhöhende Maßnahmen für den Besitz/die Nutzung/Miete des Fahrzeugs oder eine mindernde Auswirkung auf den Restwert des Fahrzeugs. Beispielsweise haben wir das Recht, Ihnen ab dem Datum des Inkrafttretens Änderungen der Mehrwertsteuer, des BPM, der Versicherungssteuer, der Kfz-Steuer oder die Einführung beispielsweise der Kilometersteuer in Rechnung zu stellen.
C. Die Kosten für Versicherungen und/oder die Absicherung gegen Kaskoschäden steigen;
Zum Beispiel die Erhöhung der Versicherungsprämien durch unseren Versicherer oder wenn Ihre umfassende Schadenhistorie unserer Meinung nach dazu Anlass gibt.
D. Indizierung von Reparaturen, Wartungen und Reifen sowie Ersatztransporten.
Sollten sich die Kosten für Reparaturen, Wartung, Reifen und Ersatztransport seit Beginn der Leasinglaufzeit um mehr als 5% erhöht haben (gemäß CBP-Preisindex, Rubrik Autoreparaturen und Autoteile), können wir dies im Leasing weitergeben Rate. Änderungen Ihres Mietzinssatzes werden Ihnen auf der Grundlage von Ziffer c mitgeteilt. und d. mindestens 30 Tage im Voraus informiert werden.

3.2. Leasingkomponenten
a. In Ihrem Mietvertrag ist angegeben, welche der folgenden Komponenten im Mietpreis enthalten sind bzw. für welche wir die Kosten tragen:
▪ Wertminderung: die Kosten im Zusammenhang mit der regelmäßigen Wertminderung des Fahrzeugs während der Nutzung;
▪ Zinsen: die Finanzierungskosten des Fahrzeugs;
▪ Haftpflicht-/Kaskoversicherung: die Prämie für die WAM-Versicherung und die Kosten für die Übernahme des Kaskorisikos;
▪ Eigentumssteuer: auch Kraftfahrzeugsteuer oder Kfz-Steuer genannt;
▪ Reparaturen und Wartung: Reparaturen, regelmäßige Wartung und TÜV-Inspektionen;
▪ Reifen: Reifenwechsel;
▪ Pannenhilfe: Pannenhilfe im In- und Ausland;
▪ Ersatztransport: ein Ersatzfahrzeug, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund von Reparaturen nicht verfügbar ist;
▪ Insassenschadenversicherung: Prämie für Schäden an der Insassenversicherung;
▪ Tank- oder Ladekarte.
B. Kosten für Komponenten, die nicht in Ihrem Mietvertrag enthalten sind, tragen Sie selbst.
C. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs gehen zu Ihren Lasten. Denken Sie zum Beispiel an:
▪ Kraftstoff und Adblue;
▪ Tägliche Wartung (Nachfüllen von Öl und Flüssigkeiten zwischen Wartungsbesuchen);
▪ Parkkosten, Lagerkosten und Mautgebühren;
▪ Verkehrsstrafen;
▪ Reinigung des Fahrzeugs;
▪ Aktualisierungen des Navigationssystems;
▪ Kosten für das Hinzufügen von Zubehör, das aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig wird.

3.3. WAM-Versicherung und Vollkaskoschutz
WAM-Versicherung
a. Das Fahrzeug ist durch Lease 2.0 gegen das Risiko der gesetzlichen Haftung für Schäden an Dritten versichert.
B. Der Versicherer deckt vorbehaltlich der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Versicherungsbedingungen genannten Ausschlüsse den von Dritten verursachten Schaden bis zu einem Sachschaden von 2.500.000 € und einem Personenschaden von 6.070.000 € ab.
C. Für die WAM-Versicherung gelten die üblichen Ausschlüsse, wonach Sie für Schäden Dritter haften. Zum Beispiel Schäden, die entstanden sind: außerhalb des Versicherungsbereichs (auf der Grünen Karte angegeben), wenn der Fahrer unter Drogen-/Alkoholeinfluss stand, bei Spritztouren, aus Rücksichtslosigkeit, aus Vorsatz, bei Geschwindigkeitskontrollen oder aufgrund widriger Handlungen auf Regelungen im Mietvertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
D. Die detaillierten Versicherungsbedingungen können Sie bei Lease 2.0 anfordern.
Abdeckung der Flugzeugzelle
e. Das Risiko eines Kaskoschadens trägt Lease 2.0 bzw. dessen Versicherer.
F. Der Vollkaskoschutz umfasst nicht wiedergutzumachende Schäden am eigenen Fahrzeug sowie deren Diebstahl. Ihre persönlichen Gegenstände im Fahrzeug sind nicht versichert.
G. Auch hier gelten die Ausschlüsse der WAM-Versicherung. Darüber hinaus gelten bei der Vollkasko weitere Ausschlüsse, bei denen Sie für Schäden am Fahrzeug voll haften. Zum Beispiel entstandene Schäden:
wenn Sie gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen (z. B. bei unbefugten Aktivitäten oder durch unbefugte Fahrer) und durch fahrlässiges Handeln (z. B. Diebstahl des oder aus dem Fahrzeug, wenn es unverschlossen war oder die Schlüssel unbeaufsichtigt gelassen wurden).
H. Liegt ein Ausschluss vor, kann der volle Schaden von Ihnen erstattet werden und Sie haften dafür.
ich. Die umfangreichen Versicherungsbedingungen sind in den Casco-Bedingungen enthalten, die bei Lease 2.0 eingesehen werden können.

3.4. Reparatur und Wartung
a. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie sich als „guter Mann“ um die Wartung des Fahrzeugs kümmern.
B. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Reifendruck, Öl und Flüssigkeiten auf dem richtigen Niveau bleiben. Sie verwenden die vom Hersteller vorgeschriebenen Kraftstoffe, Öle und Flüssigkeiten.
C. Darüber hinaus stellen Sie sicher, dass Wartungen und etwaige Reparaturen gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung und durch uns termingerecht durchgeführt werden.
D. Die Kosten für die regelmäßige Wartung und notwendige Reparaturen tragen wir. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeiten mit unserer Genehmigung und durch eine Werkstatt unserer Wahl durchgeführt werden.
e. Mit unserer vorherigen Zustimmung können Ihnen auch Kosten im Ausland entstehen. In diesem Fall bitten wir Sie, den Betrag selbst zu begleichen und uns die Rechnung zu deklarieren. Achten Sie darauf, dass das Fahrzeugkennzeichen deutlich auf der Rechnung angegeben ist. Wir erstatten den Betrag exklusive ausländischer Umsatzsteuer. Den Betrag der gezahlten ausländischen Umsatzsteuer können Sie selbst zurückfordern.
F. Sollten uns durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs, Fahrlässigkeit, ungewöhnliche Abnutzung oder verspätete Wartung, notwendige Reparaturen oder regelmäßige Inspektionen zusätzliche Kosten entstehen, werden wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Unser Urteil ist entscheidend.

3.5. Reifen
a. Leasing 2.0 zahlt für den Reifenersatz aufgrund normaler Abnutzung.
B. Verschleißen die Reifen bei normalem Gebrauch viel schneller als erwartet? Wir sind dann berechtigt, Ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen.

3.6. Pannenhilfe
a. Wenn Pannenhilfe Bestandteil Ihres Leasingvertrages ist, haben Sie Anspruch auf Pannenhilfe.
B. Bei einer Panne im In- oder Ausland aufgrund eines mechanischen Defekts am Fahrzeug können Sie sich an unsere Notfallnummer wenden.
C. Bei der Pannenhilfe handelt es sich um eine Notreparatur vor Ort und, falls dies nicht möglich ist, um den Transport des Fahrzeugs und der Passagiere zu einem Reparaturunternehmen.
D. Sie liegen fest, haben aber keinen Anspruch auf kostenlose Pannenhilfe, weil Sie für den Defekt verantwortlich sind? Die Kosten dafür gehen zu Ihren Lasten. Zum Beispiel Stillstand mit leerem Kraftstofftank oder Tanken des falschen Kraftstoffs. In diesem Fall können Sie unsere Notrufnummer nutzen.

3.7. Ersatzfahrzeug
a. Wenn ein Ersatztransport Teil Ihres Leasingvertrags ist, bieten wir einen Ersatztransport an, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund von Reparaturen oder Schadensbehebungen in den Niederlanden vorübergehend nicht verfügbar ist.
B. Es kann eine Wartezeit geben, bevor Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung haben. Die Wartezeit ist in Ihrem Mietvertrag angegeben. Sonn- und Feiertage zählen nicht dazu. Ist in Ihrem Mietvertrag keine Wartezeit vorgesehen? Dann haben Sie sofort Anspruch auf eine alternative Beförderung.
C. Soweit möglich werden wir versuchen, einen vergleichbaren Ersatztransport für Sie zu organisieren. Bei begrenzter Verfügbarkeit erhalten Sie ein Fahrzeug einer anderen Kategorie. Wenn wir das Ersatzfahrzeug gegen ein anderes tauschen möchten, wird von Ihnen eine Mitarbeit erwartet.
D. Der Anspruch auf Ersatztransport entfällt, wenn die Reparatur aufgrund unsachgemäßer Verwendung, Fahrlässigkeit erforderlich ist, es sich um nicht abgedeckte Schäden handelt oder wenn in sonstiger Weise gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wurde.
e. Der Anspruch auf Ersatztransport endet, sobald das Fahrzeug wieder verfügbar ist. Fahren Sie mit dem Ersatzfahrzeug länger als nötig weiter? Wir berechnen Ihnen dann die von Ihnen geschuldeten Kosten.
F. Wenn Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht, läuft Ihr Leasingvertrag wie gewohnt weiter. Bei der Ermittlung der gefahrenen Kilometer im Rahmen Ihres Leasingvertrages zählen die Tage und Kilometer, die Sie mit dem Ersatzfahrzeug gefahren sind.
G. Sie zahlen die Kraftstoffkosten des Ersatzfahrzeugs und die anderen in Artikel 3.2.c genannten Kosten.

3.8. Schadensersatz für die Insassenversicherung
a. Sie verfügen über eine Insassenschadenversicherung, sofern diese in Ihrem Mietvertrag enthalten ist.
B. Der Versicherer übernimmt Schäden, die dem Fahrer und/oder anderen Passagieren durch einen Unfall mit dem Fahrzeug entstehen. Materielle und immaterielle Schäden sind bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 € pro Schadensfall abgedeckt.
C. Lease 2.0 ist berechtigt, vom Versicherer gezahlte Schäden von Ihnen zurückzufordern, wenn sich herausstellt, dass der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass Sie gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehandelt haben.
D. Die Versicherungsbedingungen können bei Lease2.0 eingesehen werden.

3.9. Kraftstoffpass
a. Wenn Kraftstoff Teil des Leasingvertrags ist, erhalten Sie einen Pass, mit dem Sie Kraftstoff nachfüllen oder Strom laden können.
B. Für diesen Pass zahlen Sie uns eine Anzahlung. Die tatsächlichen Kosten werden periodisch vom Kartenanbieter direkt mit Ihnen abgerechnet.
C. Bei strukturellen Kostenüberschreitungen können wir Ihren periodischen Vorschuss anpassen.
D. Sie dürfen den Pass nur zum Betanken/Beladen des Leasingfahrzeugs und eines eventuellen Ersatzfahrzeugs verwenden.
e. Für das Tanken im Ausland wird keine Mehrwertsteuer zurückerstattet.
F. Sie sind für alle mit der Karte getätigten Transaktionen verantwortlich, mit und ohne Ihre Erlaubnis. Bei unbefugter Nutzung, Verlust, Diebstahl usw. melden Sie uns dies bitte umgehend. Wir werden den Pass dann schnellstmöglich sperren lassen.
G. Für die Nutzung der Tankkarte zahlen Sie eine Gebühr. Die Entschädigung ist in Ihrem Leasingpreis enthalten.

Artikel 4. Beschädigung und Diebstahl

4.1. Verletzung
a. Haben Sie einen Schaden am Fahrzeug und/oder an einem Dritten verursacht? Füllen Sie dann (ggf. zusammen mit der Gegenpartei) das Standard-Europäische Schadensformular so gut wie möglich aus. Vervollständigen Sie sowohl die Vorder- als auch die Rückseite.
B. Liegt ein Kontrahent vor, legen die Versicherer gemeinsam fest, wo die Haftung liegt. Stellen Sie daher keine Fragen beim Gegenüber und geben Sie selbst kein Schuldeingeständnis ab.
C. Melden Sie uns den Schaden innerhalb von 48 Stunden, einschließlich eines ausgefüllten Standard-Europäischen Schadensformulars. Wir zeigen Ihnen, wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen können. Wenn Sie den Schaden nicht melden, sind wir berechtigt, Ihnen den gesamten Schaden in Rechnung zu stellen.
D. Fahren Sie das Fahrzeug nicht weiter, wenn sich dadurch der Schaden erhöht. Befindet sich das Fahrzeug an einer gefährlichen Stelle oder behindert es den Verkehr, darf es selbstverständlich bewegt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an uns wenden, um eine persönliche Haftung für Schäden zu vermeiden.

4.2. Diebstahl
a. Im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder Einbruchs melden Sie uns dies bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden.
B. Sie melden es auch bei der Polizei. Wir möchten die Steuererklärungsunterlagen schnellstmöglich erhalten, spätestens jedoch zwei Tage nach dem Steuererklärungsdatum.
C. Sollte das Fahrzeug fehlen, stellen wir Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

4.3. Eigenes Risiko
a. Haben Sie einen Schaden verursacht? Dann kann es zu einem Selbstbehalt kommen.
B. Bei den nachstehenden Beträgen handelt es sich um die maximalen Selbstbehalte pro Schadensfall. Der Eigenanteil ist nie höher als die tatsächliche Schadenshöhe.
▪ Nicht erstattungsfähige Schäden:
– Erster Schaden: 495 € (sofern in Ihrem Mietvertrag nicht anders angegeben)
– Folgeschaden: 1.000 €
▪ Für folgende Schäden gilt ein abweichender Selbstbehalt:
– Überkopfschaden: 1.000 € (Schaden über 1,90 m vom Boden aus gemessen)
– Diebstahl: 1.000 €.
– Gesamtschaden: 1.000 €.
– Fensterschaden: 75 € (wegen Steinschlag)
– Fensterbruch: 249 € (wegen Steinschlag)
C. Selbstverständlich besteht kein Selbstbehalt für erstattbare Schäden.
D. Bei einem von Ihnen zu vertretenden Schaden, der auf ein gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßendes Verhalten zurückzuführen ist, besteht kein Selbstbehalt, sondern Sie haften für den gesamten Schaden.
e. Wenn Sie einer Gegenpartei einen Schaden zufügen, erheben wir einen Selbstbehalt in der Haftpflichtversicherung (unabhängig vom Schaden am eigenen Fahrzeug).

Artikel 5. Mehr Kilometer

5.1. Kilometerstand
a. Mit der Unterzeichnung Ihres Leasingvertrages stimmen Sie der eingebauten GPS-Technologie in Ihrem Fahrzeug zu.
B. Wir lesen den Kilometerstand Ihres Fahrzeugs mithilfe der GPS-Box aus. Sie müssen uns daher den Kilometerstand nicht regelmäßig melden, was praktisch ist. Wenn wir Sie dennoch auffordern, uns Ihren Kilometerstand mitzuteilen, müssen Sie umgehend kooperieren.
C. Als Startkilometerstand Ihres Leasingvertrages gilt der Kilometerstand des Fahrzeugs am Lease 2.0-Standort, auch wenn Sie unseren Hauslieferservice nutzen.
D. Als Endkilometer gilt auch die Position vor Ort bei Leasing 2.0, auch wenn Sie unseren Abholservice in Anspruch nehmen möchten.
e. Sollte der Kilometerzähler Ihres Fahrzeugs defekt sein, melden Sie uns dies bitte innerhalb von 24 Stunden. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die Anzahl der gefahrenen Kilometer mit defektem Kilometerzähler.

5.2. Zusätzliche Kilometerabrechnung
a. Ihr Leasingvertrag beinhaltet eine maximale Kilometerzahl pro Jahr. Fahren Sie mehr Kilometer als maximal zulässig? Für jeden weiteren gefahrenen Kilometer berechnen wir Ihnen dann einen Betrag, der in Ihrem Leasingvertrag angegeben ist.
B. Wir haben das Recht, die zusätzlich gefahrenen Kilometer monatlich mit Ihnen abzurechnen. Eine Kilometerabrechnung erfolgt grundsätzlich bei Fahrzeugrückgabe.
C. Bei der Kilometerabrechnung werden die kumulierten Mehrkilometer über die Anzahl der Monate Ihres Leasingvertrags berücksichtigt. Haben Sie beispielsweise eine maximale Kilometerzahl von 2.000 pro Monat? Und wenn Sie in einem Monat 1.000 Kilometer und im nächsten Monat 3.000 Kilometer fahren, zahlen Sie per Saldo keine zusätzlichen Kilometer.

Beispiel
Angenommen, Sie haben einen Leasingvertrag mit maximal 2.000 Kilometern pro Monat. Der Preis für weitere Kilometer beträgt 0,06 €.
Nach 5 Monaten sind Sie 8.000 Kilometer gefahren. Laut Vertrag durfte man maximal 10.000 Kilometer (5 mal 2.000) fahren. Dafür brauchen Sie uns nichts extra zu bezahlen.
In den nächsten 5 Monaten werden Sie 12.000 Kilometer fahren. Nach 10 Monaten sind Sie 20.000 Kilometer gefahren. Wir schauen uns an, was Ihr Durchschnitt pro Monat ist Monat, nicht jeden Monat einzeln. Sie sind durchschnittlich 2.000 Kilometer pro Monat gefahren, was innerhalb Ihres Maximums liegt
Mietvertrag. Sie müssen die zusätzlichen Kilometer also nicht bezahlen.
In den nächsten 5 Monaten werden Sie weitere 12.000 Kilometer fahren. Das sind insgesamt 32.000 Kilometer nach 15 Monaten. Denn die Anzahl der gefahrenen Kilometer höher ist als vereinbart (15 mal 2.000 ergibt 30.000), rechnen wir die Mehrkilometer mit Ihnen ab. Die Anzahl der zusätzlichen Kilometer beträgt 2.000. Deshalb bezahlen Sie uns 2.000 mal 0,06 € (120 €).
In den letzten 5 Monaten sind Sie 8.000 Kilometer gefahren. Bei Rückgabe des Fahrzeugs nach 20 Monaten beträgt der Kilometerstand 40.000. Also hast du durchschnittlich 2.000 Kilometer pro Monat zurückgelegt (40.000 geteilt durch 20), wie im Vertrag vereinbart. Deshalb erhalten Sie die 120 €, die Sie uns überweisen 15 Monate haben sich vollständig zurückgezahlt.

5.3. Bauliche Mehrkilometer
a. Fahren Sie (viel) mehr Kilometer pro Monat als in Ihrem Leasingvertrag vereinbart? Anschließend können wir Ihnen vorschlagen, den Leasingvertrag auf eine höhere Kilometerleistung anzupassen.
B. Die Vertragsanpassung wird zu Ihrem Vorteil sein. Das bedeutet, dass sich Ihre Leasingrate weniger erhöht, als wenn Sie im Rahmen Ihres alten Vertrags eine monatliche Kilometerpauschale erhalten würden. Durch die Vertragsanpassung zahlen Sie per Saldo weniger (bei gleichen Kilometern) und besser über die Zeit verteilt, statt hohe Rechnungen im Nachhinein.

Artikel 6. Nutzung des Fahrzeugs

6.1. Vorsichtig verwenden
a. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie mit dem Fahrzeug pfleglich umgehen.
B. Das bedeutet, dass Sie es sorgfältig und sachgemäß verwenden und dafür sorgen, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand bleibt.
C. Sie nutzen das Fahrzeug für den Zweck, für den es bestimmt und ausgestattet ist.
D. Sie sind für die rechtzeitige Wartung und Inspektion des Fahrzeugs verantwortlich.
e. Eventuell dadurch entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten.
F. Das Fahrzeug ist mit Telematik ausgestattet, mit der das Fahrverhalten überwacht werden kann

6.2. Nutzungsbeschränkung
a. Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Lease 2.0 nicht verwendet werden für:
▪ Bezahlter Personentransport (einschließlich Uber);
▪ Kurierdienste;
▪ Fahrstunden;
▪ Weiterverkauf/Vermietung;
▪ Transport gefährlicher Stoffe;
▪ Carsharing-Konzepte;
B. Unter keinen Umständen darf das Fahrzeug verwendet werden für:
▪ Fahren auf Rundstrecken;
▪ Fahren auf Gelände, für das es nicht geeignet ist;
▪ Aktivitäten oder Orte, für die der WAM-Versicherer oder Casco-Risikoträger keinen Versicherungsschutz bietet;
▪ Illegale Aktivitäten.
Ein Verdacht hierauf führt zur sofortigen Kündigung Ihres Mietvertrages.

6.3. Treiber
a. Das Fahrzeug darf von dem in Ihrem Leasingvertrag festgelegten regulären Fahrer und seinen Familienangehörigen gefahren werden.
B. Personen, die das Fahrzeug führen, müssen im Besitz eines gültigen niederländischen Führerscheins (für die entsprechende Fahrzeugkategorie) sein. Minderjährigen mit einem 2toDrive-Führerschein ist das Führen des Fahrzeugs nicht gestattet.
C. Selbstverständlich muss die Person gesetzlich dazu berechtigt und in der Lage sein, das Fahrzeug zu führen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Handlungen anderer Benutzer verantwortlich sind, als wären es Ihre eigenen. Bei schweren Verkehrsverstößen können wir von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft befragt werden, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug gelenkt hat. Daher ist es wichtig, dass Sie angeben können, wer das Fahrzeug wann gefahren hat, andernfalls sind Sie für die (finanziellen) Folgen des Verstoßes verantwortlich.
D. Ausgenommen hiervon sind Diebstahl und Verlust. Sie haften nicht für Schäden, die nach einem Diebstahl oder Verlust mit dem Fahrzeug passieren, vorausgesetzt, Sie melden den Diebstahl oder Verlust innerhalb von 24 Stunden bei uns und bei der Polizei und vorausgesetzt, dass der Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs nicht auf Folgendes zurückzuführen ist Nichtbeachtung, ordnungsgemäßes Verriegeln des Fahrzeugs oder wenn die Schlüssel unbeaufsichtigt gelassen wurden.

6.4. Eigentum
a. Das Fahrzeug ist das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum von Lease 2.0 oder einem Dritten. Sie sind lediglich der Halter/Mieter des Fahrzeugs.
B. Sie dürfen das Fahrzeug daher nicht verkaufen, (unter)vermieten, veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise belasten.
C. Möglicherweise möchten wir das Fahrzeug während der Laufzeit Ihres Leasingvertrags besichtigen. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet.

6.5. Beschlagnahme
a. Wenn jemand versucht, das Fahrzeug zu beschlagnahmen, beispielsweise ein Gerichtsvollzieher oder die Polizei, müssen Sie den Beschlagnahmungsbeamten darüber informieren, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug und daher nicht um Ihr Eigentum handelt.
B. Sie werden uns umgehend kontaktieren, um uns über den Beschlagnahmungsversuch zu informieren.
C. Sie sind für alle Kosten verantwortlich, die durch eine (versuchte) Beschlagnahme entstehen.

6.6. Nehmen Sie Änderungen vor
a. Sie dürfen Zubehör, Werbung und andere Änderungen am Fahrzeug vornehmen, sofern Sie das Fahrzeug zur Rückgabe in seinen Originalzustand zurückversetzen können und werden.
B. Alle Kosten, die uns entstehen, um das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, gehen vollständig zu Ihren Lasten.
C. Für Änderungen, die dauerhafter Natur sind, benötigen Sie die vorherige schriftliche Zustimmung von Lease 2.0. Bei Rückgabe des Fahrzeugs erhalten Sie für das fest verbaute Zubehör keine Vergütung und das Zubehör geht in das Eigentum von Lease 2.0 über.
D. Die Kosten für die Änderungen sowie deren Wartung, Versicherung und Reparaturen gehen zu Ihren Lasten.

6.7. Graue Nummernschilder
a. Mieten Sie bei uns einen Transporter mit sogenanntem grauem Kennzeichen? Dann ist es wichtig, dass Sie die Voraussetzungen für eine Befreiung vom BPM im Rahmen der Unternehmerregelung erfüllen.
B. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages erklären Sie:
▪ Ein Unternehmen mit einer Handelskammernummer und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sein;
▪ Nutzen Sie das Fahrzeug mehr als nur gelegentlich für Ihr Unternehmen (mindestens 10% der jährlich gefahrenen Kilometer);
▪ Das Fahrzeug nicht so zu verändern, dass das Fahrzeug nicht mehr den Konstruktionsanforderungen der Steuerbehörden für Transporter entspricht.
C. Etwaige Bußgelder und zusätzliche BPM-Bescheide der Steuerbehörden aufgrund der Nichterfüllung der von ihnen festgelegten Anforderungen während der gesamten Laufzeit Ihres Mietvertrags gehen vollständig zu Ihren Lasten.

Artikel 7. Finanzielle Bedingungen

7.1. Kaution
a. Wir können von Ihnen verlangen, dass Sie vor der Lieferung Ihres Fahrzeugs eine Anzahlung leisten. Die Höhe der Kaution ist in Ihrem Mietvertrag angegeben. Bei Nichtzahlung der Kaution sind wir nicht zur Lieferung des Fahrzeugs verpflichtet.
B. Nach Ablauf Ihres Mietvertrages wird Ihnen die Kaution innerhalb von 6 Wochen zurückerstattet, sofern Sie sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem/Ihren Mietvertrag(en) nachgekommen sind.
C. Die Anzahlung wird von Ihren offenen Rechnungen abgezogen, inklusive der Kosten für Mahnungen, Inverzugsetzung und Vertragskündigung.
D. Eine Verrechnung der Kaution mit der Mietdauer oder anderen zu zahlenden Beträgen ist nicht möglich.

7.2. Zahlung von Rechnungen
a. Sie stimmen der Abbuchung von Rechnungen aus Ihrem Mietvertrag per Lastschrift zu. Sie unterzeichnen hierfür eine SEPA-Lastschriftermächtigung und stellen sicher, dass Sie bei Ihrer Bank registriert sind und über ausreichende Deckung auf Ihrem Konto verfügen.
B. Sollten wir, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sein, die Rechnungen automatisch einzuziehen, sind Sie für die rechtzeitige manuelle Zahlung der Rechnungen verantwortlich.
C. Die Mietdauer Ihres Mietvertrages muss im Voraus bezahlt werden (spätestens am 1. Tag des Zeitraums, auf den sich die Rechnung bezieht). Für sonstige Rechnungen gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist (Standard 8 Tage).
D. Sie dürfen Ihre Zahlungen an uns nicht aussetzen und/oder eventuelle Beträge, die Sie uns schulden, verrechnen. In diesem Fall senden wir Ihnen eine Gutschrift.

7.3. Nichtzahlung
a. Erfolgt die Zahlung auch nach Ablauf des letzten Zahlungstermins nicht, sind wir berechtigt, Ihnen folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
▪ Wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist, senden wir Ihnen eine Mahnung, deren Kosten 25 € betragen.
▪ Verzögert sich die Zahlung? Wir schicken Ihnen dann eine Inverzugsetzung, deren Kosten 50 € betragen.
▪ Sind wir gezwungen, den Mietvertrag nach der Inverzugsetzung zu kündigen? Wir berechnen Ihnen dann 225 € zuzüglich etwaiger Transportkosten für das Fahrzeug.
B. Bei verspäteter Zahlung geraten Sie ab dem Zeitpunkt der Überschreitung der Zahlungsfrist in Verzug. Wir sind berechtigt, Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 1,51 TP3T pro Monat auf den ausstehenden Restbetrag zu berechnen.
C. Wir können Forderungen, mit denen Sie in Verzug geraten sind und für die keine Zahlung erfolgt ist, an ein Inkassobüro, einen Gerichtsvollzieher oder einen Anwalt abtreten. Die Inkassokosten, (außer)gerichtlichen Kosten und sonstigen Kosten, die uns zur Wahrung unserer Rechte entstehen, gehen vollständig zu Ihren Lasten.
D. Wir sind berechtigt, offene Rechnungen zwischen unseren Labels (einschließlich Shortleaseland, Shortleasemarkt, Commercial Vehicle Leasing und Dealerleasing) zu begleichen.

7.4. Bußgelder und Entscheidungen
a. Sollten wir Bußgelder für das Fahrzeug erhalten, geben wir diese an Sie weiter.
B. Zu den Bußgeldern zählen: Bußgelder, Parkgebühren, unbezahlte Mautgebühren usw. Aber auch mit den Bußgeldern verbundene Kosten wie Mahnungen, Erhöhungen und (außer)gerichtliche Inkassokosten.
C. Bitte beachten Sie: Wir zahlen das Bußgeld an die zuständige Behörde, Sie zahlen das Bußgeld an uns.
D. Für die verwaltungstechnische Bearbeitung von Bußgeldern berechnen wir eine Verwaltungsgebühr (15 € pro Mal).

Artikel 8. Kündigung des Mietvertrages

8.1. Ordentliche Kündigung
a. Antrag auf Kündigung innerhalb der Vertragslaufzeit
Es ist Ihnen nicht möglich, den Mietvertrag vor dem Vertragsende zu kündigen. Sie können bei uns einen Antrag auf vorzeitige Kündigung stellen. Sie müssen dann eine Kündigungsgebühr einkalkulieren, um den Einkommensverlust durch Lease 2.0 auszugleichen.
B. Enddatum Ihres Leasingvertrags Sie können den Leasingvertrag kündigen, indem Sie das Fahrzeug an dem Tag zurückgeben, an dem die in Ihrem Leasingvertrag angegebene Laufzeit abgelaufen ist. Geben Sie das Fahrzeug an diesem Tag (oder an einem anderen mit einem unserer Kollegen vereinbarten Tag) nicht zurück?
Der Mietvertrag verlängert sich dann stillschweigend um einen Kalendermonat. Alle Bestimmungen Ihres Mietvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.
C. Kündigung durch Sie nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit Ihres Mietvertrages können Sie den Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat kündigen. Das heißt, wenn Sie den Mietvertrag am 15. Mai kündigen und die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, endet der Mietvertrag am 1. Juli – und nicht am 15. Juni.
D. Kündigung durch uns nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit Ihres Mietvertrages haben wir zudem das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von einem Kalendermonat zu kündigen.
e. Totalschaden oder Diebstahl
Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen (technischen oder wirtschaftlichen) Totalschaden aufgrund eines Schadens oder Defekts? Oder ist das Fahrzeug gestohlen/vermisst (mehr als 30 Tage)? Und können wir Ihnen nicht ein vergleichbares dauerhaftes Ersatzfahrzeug anbieten? Wir können uns dann dafür entscheiden, den Mietvertrag zu kündigen.
F. Zu hohe Wartungskosten
Wenn wir aufgrund eines technischen Defekts oder einer hohen Laufleistung (mehr als 120.000 Kilometer) mit übermäßigen Wartungskosten für das Fahrzeug rechnen, können wir uns für die Rückholung des Fahrzeugs entscheiden. Sollten wir Ihnen kein vergleichbares Fahrzeug anbieten können, kündigen wir den Leasingvertrag.

8.2. Kündigung durch Mietvertrag 2.0
a. In einigen Ausnahmefällen hat Lease 2.0 das Recht, Ihren Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention sofort zu kündigen. Im Falle einer Auflösung fallen alle Ihre Zahlungsverpflichtungen (restliche Mietraten und sonstiges aus dem Mietvertrag u
(diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für etwaige Rechnungen) bleiben in vollem Umfang in Kraft. Darüber hinaus hat Lease 2.0 Anspruch auf vollständigen Schadensersatz, beispielsweise aufgrund zusätzlicher Kosten für Schäden, Zinsen und Rechtsbeistand.
▪ Sie sich nicht an die Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten oder diesen zuwiderhandeln;
Beispielsweise kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen trotz wiederholter Mahnung nicht nach.
▪ Sie begehen Betrug;
Beispielsweise übermitteln Sie uns vor Beginn oder während der Laufzeit Ihres Mietvertrages unvollständige oder falsche Angaben. Oder wir sind aufgrund von Gesetzen und Vorschriften (z. B. Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche) gezwungen, Ihren Vertrag zu kündigen.
▪ Sie haben große Schäden und/oder Verkehrsstrafen;
Beispielsweise weil Sie mit dem Fahrzeug wiederholt Schäden an Dritten verursachen, unser WAM-Versicherer Sie nicht mehr versichern möchte oder weil Sie innerhalb von 12 Monaten mehr als zwei Kaskoschäden verursachen, möchte der Träger des Kaskorisikos Ihr Risiko nicht mehr tragen Risiko.
▪ Sie haben ernsthafte finanzielle Probleme;
Beispielsweise werden Sie unter Pfändung/Vormundschaft gestellt, für Sie wird ein Insolvenzantrag gestellt, für Sie läuft eine Schuldenschlichtung/Umschuldung an oder Ihr Vermögen wird gepfändet.
▪ Das Fahrzeug wird beschlagnahmt oder es wird versucht, das Fahrzeug zu beschlagnahmen;
Wenn das Fahrzeug beschlagnahmt wird, müssen Sie uns vollständig entschädigen.
▪ Sie schließen Ihr Unternehmen oder es kommt zu einer Änderung der Unternehmensform;
Sie stellen Ihren Geschäftsbetrieb ein oder verkaufen wichtige Geschäftsbereiche.
▪ Stornierung der Lease 2.0-Flotte durch den Versicherer. BV, was bedeutet, dass die Fahrzeuge nicht mehr versichert sind.
▪ Sie lassen sich im Ausland nieder.
Es sei denn, wir erteilen Ihnen vorab eine schriftliche Zustimmung zur Fortsetzung des Mietvertrages.

B. Sie sind verpflichtet, uns schnellstmöglich zu informieren, wenn eine der oben genannten Situationen eintritt. Nach Beendigung Ihres Mietvertrages können Sie unsere Dienste nicht mehr nutzen. Wenn wir Ihren Leasingvertrag kündigen, bitten wir Sie, das Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen an den von uns angegebenen Ort zurückzugeben. Es ist wichtig, dieser Anfrage rechtzeitig nachzukommen. Wenn Sie das Fahrzeug nicht an uns zurückgeben, haben wir das Recht, das Fahrzeug ohne gerichtliche Intervention technisch für die weitere Nutzung zu sperren und das Fahrzeug selbst an unserem Standort abzuholen. Wir haften nicht für Schäden, die aus der technischen Blockade resultieren oder entstehen können. Sie sind dafür verantwortlich, uns mitzuteilen, wo sich das Fahrzeug befindet, und sicherzustellen, dass sich das Fahrzeug an einem für uns zugänglichen Ort befindet. Alle mit der Rückholung des Fahrzeugs verbundenen Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Artikel 9. Rückgabe des Fahrzeugs

9.1. Vorlage
a. Nach Beendigung des Leasingvertrages geben Sie das Fahrzeug samt sämtlichem Zubehör an dem von uns angegebenen Ort und Zeitpunkt zurück.
B. Sie geben das Fahrzeug im gleichen Zustand zurück, in dem Sie es erhalten haben, natürlich mit Ausnahme normaler Abnutzung und vorab genehmigter dauerhafter Anpassungen.
C. Das Fahrzeug muss mit vollem Kraftstofftank zurückgegeben werden.
D. Bei der Rückgabe wird ein Abholformular erstellt. Das Sammelformular erfasst unter anderem den Zustand des Fahrzeugs, den Kilometerstand, den Kraftstoffinhalt, die Rückgabezeit und das Vorhandensein von Zubehör. Sie, der reguläre Fahrer oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person unterzeichnen das Formular. Wenn Sie das Formular nicht unterschreiben, gilt das von uns ausgefüllte Formular.
e. Gegen eine Gebühr können Sie auch unseren Abholservice nach Terminvereinbarung nutzen. Wenn das Fahrzeug von einem Fahrer abgeholt wird, wird ein Übergabeformular unterschrieben. Das Ausfüllen des Inkassoformulars erfolgt ausschließlich am Standort von Lease 2.0.

9.2. Zustand des Fahrzeugs
a. Sie stellen sicher, dass das Fahrzeug ordentlich und gereinigt zurückgegeben wird.
B. Sie entfernen temporär angebrachtes Zubehör und Werbung, wenn dadurch kein Schaden oder Wertverlust entsteht.
C. Für nicht entferntes Zubehör erhalten Sie keine Rückerstattung.

9.3. Zusätzliche Kosten bei Rückgabe
Nach der Rückgabe des Fahrzeugs können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Nachfolgend listen wir die wichtigsten Optionen auf:
a. Mehr Kilometer
Eine Abrechnung etwaiger zusätzlicher Kilometer (siehe Artikel 5).
B. Kosten für bisher nicht gemeldete Schäden
Der Selbstbehalt für alle zuvor nicht gemeldeten (inakzeptablen) Schäden (siehe Artikel 4.3). Für nicht gemeldete Schäden berechnen wir Bearbeitungskosten. Unsere Rückgaberichtlinien legen fest, welche zurückgegebenen Schäden wir als akzeptabel erachten und welche nicht.
C. Fehlende Dinge
Fehlende Gegenstände im Fahrzeug werden Ihnen in Rechnung gestellt. Denken Sie zum Beispiel an: Zubehör, Teile des Fahrzeugs, Kennzeichenkarte, Tankkarte, Bedienungsanleitung/Wartungsheft, Ersatzrad, Schlüssel usw.
D. Reinigungskosten
Reinigungskosten, wenn das Fahrzeug nicht ausreichend gereinigt zurückgegeben wird, bzw. Aufbereitungskosten, wenn das Fahrzeug verraucht wurde.
e. Reparaturkosten
Kosten, die uns entstehen, um das Fahrzeug wieder in den Originalzustand zu versetzen, beispielsweise das Entfernen selbst angebrachter Zubehörteile und Aufkleber, oder Kosten, die durch nachlässige und unsachgemäße Verwendung entstehen.
F. Benzinpreis
(Handlings-)Kosten für das Befüllen des Kraftstofftanks, wenn dieser nicht vollständig gefüllt ist.

9.4. Fahrzeug wird nicht rechtzeitig zurückgegeben
a. Wenn Sie das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückgeben, sind wir berechtigt, das Fahrzeug selbst abzuholen. Die uns hierfür entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
B. Für die zusätzlichen Tage, bis das Fahrzeug an unserem Standort ist, berechnen wir Ihren Leasingpreis, erhöht um 50%.

9.5. Bei Rückgabe/Abholung sind die Waren im Fahrzeug vorhanden
a. Sie sind dafür verantwortlich, das Fahrzeug sauber und ohne Waren zurückzugeben oder abzuholen. Sollten sich bei der Rückgabe oder Abholung Waren im Fahrzeug befinden, übernehmen wir hierfür keine Verantwortung und Haftung. Wir haften in keiner Weise für Schäden jeglicher Art, die Ihnen dadurch entstehen, dass sich die Waren im Fahrzeug befinden und Sie sie nicht in Ihrem Besitz haben;
B. Sie müssen uns innerhalb von sieben Tagen nach Rückgabe bzw. Abholung schriftlich mitteilen, welche Waren im Fahrzeug vorhanden sein sollen. Anschließend teilen wir Ihnen mit, ob und welche Waren im Fahrzeug gefunden wurden. Maßgeblich hierfür ist unsere Beurteilung der Ware.
C. Wir sind nicht verpflichtet, die Ware länger als 14 Tage aufzubewahren oder zu verwahren und sind berechtigt, die Ware danach zu vernichten. Diese Kosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
D. Wir sind auch berechtigt, soweit es sich um Wertgegenstände handelt, diese zu veräußern und den Erlös dann von der Restschuld abzuziehen. Diese Kosten können Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Artikel 10. Sonstige Bestimmungen

10.1. MwSt
Alle im Mietvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

10.2. Unterschrift
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Signatur“ die Rede ist, kann damit auch eine digitale Signatur oder digitale Genehmigung, auch per E-Mail, gemeint sein.

10.3. Daten ändern
a. Alle Änderungen der Handelskammerdaten, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. müssen uns innerhalb von 5 Werktagen mitgeteilt werden
B. Wenn wichtige Korrespondenz zu Ihrem Mietvertrag nicht (rechtzeitig) bei Ihnen eintrifft, weil Sie uns Änderungen nicht mitgeteilt haben, sind Sie für die Folgen verantwortlich.

10.4. Beschwerden
a. Sind Sie mit unseren Dienstleistungen unzufrieden? Wir bitten Sie dann, Ihre Beschwerde schriftlich an uns zu richten, z. Hd. Beschwerdebearbeitung.
B. Wir werden versuchen, Ihre Beschwerde innerhalb von 2 Wochen zu bearbeiten und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden. Können wir es nicht gemeinsam herausfinden? Wir werden unsere Streitigkeit dann dem zuständigen Gericht vorlegen.

10.5. Privatsphäre
a. Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten, Firmendaten und Standortdaten zur Prüfung und Abwicklung Ihres Mietvertrages.
B. Wir geben personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig.
C. Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10.6. Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a. Mit der Unterzeichnung Ihres Mietvertrages stimmen Sie dieser Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
B. Sollten wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern? Hierüber werden Sie dann zeitnah informiert. Sind die Änderungen zu Ihrem Nachteil? Den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie dann innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Wenn Sie innerhalb der Frist widersprechen, behalten die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihre bestehenden Mietverträge ihre Gültigkeit. Für alle neuen Mietverträge gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Recht besteht nicht, wenn die Änderungen durch Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben sind oder wenn unser Versicherer seine Bedingungen ändert.

10.7. Gesamtschuldnerische Haftung
Wurde der Mietvertrag in Ihrem Namen von mehreren (juristischen) Personen unterzeichnet, haften alle (juristischen) Personen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

10.8. Übertragbarkeits-/Drittklausel
a. Lease 2.0 ist berechtigt, das (rechtliche und/oder wirtschaftliche) Eigentum an Ihrem Fahrzeug und Ihrem Leasingvertrag an einen Dritten zu übertragen oder zu verpfänden. Wenn wir uns dafür entscheiden, sind Sie verpflichtet, an einer Übertragung oder Verpfändung mitzuwirken. Ihre Rechte und Pflichten bleiben davon unberührt. Im Falle einer Übertragung oder Verpfändung bleiben die gleichen Konditionen bestehen.
B. Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten aus Ihrem Mietvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne unsere vorherige Zustimmung auf einen Dritten übertragen.

10.9. Haftungsausschluss und Haftungsausschluss
a. Lease 2.0 haftet nicht für Schäden und/oder Kosten, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß funktioniert oder nicht genutzt werden kann, wie etwa entstandene Kosten, entgangene Freude, Zeitverlust und/oder zusätzliche Reise- und Unterbringungskosten.
B. Sie stellen uns und unsere Mitarbeiter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs ergeben.
C. Im Falle höherer Gewalt haben wir das Recht, den Mietvertrag zu kündigen oder unsere Verpflichtungen auszusetzen. Wir sind dann nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

10.10. Niederländisches Recht
a. Für den Mietvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt niederländisches Recht.
B. Wenn es Streitigkeiten gibt, die wir nicht gemeinsam lösen können, werden wir den Streit dem Bezirksgericht Ostbrabant vorlegen.
C. Die Entscheidung eines zuständigen Gerichts, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig ist, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen oder Rechte, die in vollem Umfang in Kraft bleiben, mit Ausnahme der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder Teil davon.

 

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