Im Jahr 2025 wird es große Veränderungen geben, die erhebliche Konsequenzen für Unternehmer haben werden, die auf ihren Firmenwagen angewiesen sind. Eine dieser Änderungen betrifft das BPM für Firmenwagen. Ab 2025 läuft die BPM-Befreiung für Unternehmer mit Firmenwagen aus. In diesem Blog erklären wir, was der BPM ist und wie man ihn berechnet, wann Sie BPM bezahlen, was sich ändert, die BPM-Befreiung für elektrische Nutzfahrzeuge und den straffreien Umstieg auf Elektro beim Nutzfahrzeug-Leasing. 

Was ist BPM und wie wird er berechnet?

BPM ist eine einmalige Steuer, die Sie zahlen, wenn Sie einen neuen Pkw oder Importwagen im Kfz-Zulassungsregister anmelden. Es handelt sich um eine Abkürzung, die für die Steuer auf Personenkraftwagen und Motorräder steht. Die Höhe der bpm wird durch verschiedene Faktoren bestimmt, unter anderem durch den Nettolistenpreis, das Alter des Fahrzeugs und den CO2-Ausstoß. Für Firmenwagen gilt ein Satz von 66,91 Euro pro Gramm CO2-Ausstoß. Je höher also der CO2-Ausstoß des Firmenwagens ist, desto höher ist der BPM, den Sie bezahlen. Das Datum der Eintragung ins Kfz-Zulassungsregister bestimmt, welcher BPM-Satz für Neufahrzeuge verwendet werden darf. Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug importieren (ein Fahrzeug, das mehr als 3.000 km gefahren ist), bestimmt das Datum der Erstzulassung, welche BPM-Sätze verwendet werden dürfen.

Wann zahlen Sie BPM?

In den folgenden Situationen müssen Sie BPM bezahlen: 

  • Sie importieren einen Pkw, der jünger als 17 Jahre und 10 Monate ist, in die Niederlande und melden ihn im Kfz-Zulassungsregister an.
  • Sie bauen ein Nutzfahrzeug in einen Pkw um.
  • Sie importieren einen Firmenwagen, der jünger als 5 Jahre ist, und melden ihn als Privatperson im Kfz-Zulassungsregister an. 
  • Sie bauen ein Nutzfahrzeug in ein Wohnmobil um. In diesem Fall zahlen Sie BPM auch, wenn der Firmenwagen älter als 5 Jahre ist. 
  • Sie wohnen in den Niederlanden und fahren ein Auto mit einem ausländischen Kennzeichen.

Bisher musste man als Unternehmer mit Firmenwagen keine BPM zahlen, doch das wird sich im Jahr 2025 ändern.

Die BPM für Nutzfahrzeuge ab 2025

Als Unternehmer müssen Sie derzeit keine BPM für einen Firmenwagen bezahlen. Dies wird sich jedoch ab 2025 ändern. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmer auch für Firmenwagen BPM bezahlen. Die Höhe der BPM wird durch die Menge des CO2-Ausstoßes des Firmenwagens bestimmt. Dadurch soll es für Unternehmen attraktiver werden, sich für emissionsfreie Fahrzeuge zu entscheiden und somit in umweltfreundliche und nachhaltige Lösungen zu investieren. Durch diese Änderung wird der Kaufpreis eines neuen Nutzfahrzeugs mit Verbrennungsmotor deutlich steigen.

Elektro-Nutzfahrzeuge ausgenommen

Für emissionsfreie Nutzfahrzeuge wird die BPM-Befreiung noch nicht aufgehoben. Das bedeutet, dass Sie für ein importiertes oder neues Elektro-Nutzfahrzeug oder Wasserstoff-Nutzfahrzeug keine BPM zahlen müssen. Auf diese Weise möchte die Regierung nachhaltiges und verantwortungsvolles Fahren fördern.

Mit Finanzierungsleasing ohne Vertragsstrafe auf Strom umsteigen

Bei Commercial Vehicle Leasing verstehen wir, dass einige Unternehmer noch nicht bereit sind, auf ein emissionsfreies Fahrzeug umzusteigen. Deshalb haben wir ein Produkt entwickelt, mit dem wir Unternehmer bei der Umstellung auf ein elektrisches Nutzfahrzeug entlasten und unterstützen wollen. Wenn Sie jetzt einen Finanzierungsleasingvertrag mit Bedrijfswagenleasing abschließen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Firmenwagen in den kommenden Jahren kostenfrei gegen einen Elektro-Firmenwagen einzutauschen. Hierzu wird ein neuer Mietvertrag mit mindestens der gleichen Laufzeit wie Ihr aktueller Vertrag abgeschlossen. Das bedeutet, dass für Sie keine zusätzlichen Kosten anfallen, wenn Sie auf ein Elektrofahrzeug umsteigen möchten. Lesen Sie hier mehr über unser Produkt.

Abschluss

Ab 2025 müssen Unternehmer auch BPM für einen neuen oder importierten Firmenwagen zahlen. Diese Änderung wurde eingeführt, um die Wahl eines nachhaltigen und umweltfreundlichen Firmenwagens zu fördern, da der Kauf von Firmenwagen mit Verbrennungsmotor durch die höheren Anschaffungspreise weniger attraktiv wird. Die BPM-Befreiung gilt vorerst weiterhin für emissionsfreie Nutzfahrzeuge. Bei Bedrijfswagenleasing bieten wir einen Finanzierungsleasingvertrag an, der es Ihnen ermöglicht, in den kommenden Jahren ohne Vertragsstrafe auf einen elektrischen Firmenwagen umzusteigen, wann immer es Ihnen passt. Als Unternehmer ist es wichtig, sich auf die Zukunft vorzubereiten und auf bevorstehende Veränderungen reagieren zu können. 

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